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02.02.2024

Neue Vereinbarung mit der Mobil Krankenkasse geschlossen

Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die KV Berlin und die Mobil Krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. 

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Mobil Krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungs- und Reiseimpfungen geeinigt. Die neue Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGBV (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. 

Mit dieser Vereinbarung verfolgen die Vertragspartner das gemeinsame Anliegen, den Impfschutz der Versicherten gegen übertragbare Krankheiten zu verbessern beziehungsweise die Durchimmunisierungsraten weiter zu erhöhen. Damit verbunden ist die Zielstellung, den Zugang der Versicherten zu den erforderlichen Schutzimpfungen zu erleichtern, indem das bisherige Verfahren der Privatliquidation für Impfleistungen durch Regelungen dieser Vereinbarung abgelöst wird. 

Die Teilnahme der Ärzt:innen an der Vereinbarung ist freiwillig. Die Abgabe einer Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Mit der Abrechnung der unten aufgeführten SNRn nehmen die Ärzt:innen automatisch an der Vereinbarung teil. Für die Abrechnung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten Leistungen gelten die nachfolgenden Symbolnummern (SNR) und Vergütungen (vgl. Anlage1):

Impfungen für Versicherte der Mobil Krankenkasse
VKNR 09455
Symbolnummer
(SNR) 
Bewertung 
in Punkten
Vergütung 
für 2024
Eine Impfkomponente     
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) 90102146,117,44 Euro
Cholera90105146,117,44 Euro
Gelbfieber90106 146,117,44 Euro
Tollwut  90107146,117,44 Euro
Denguefieber 90108146,117,44 Euro
Japanische Enzephalitis90109146,117,44 Euro
Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV)90110146,117,44 Euro
Beratung zur Malariaprophylaxe UND
Verordnung der Malariaprophylaxe
90111146,117,44 Euro
Hepatitis A90112146,117,44 Euro
Hepatitis B90113146,117,44 Euro
Meningokokken (B, C, ACWY) 90114146,117,44 Euro
Typhus90115146,117,44 Euro
Grippeschutzimpfung90116146,117,44 Euro
Zwei Impfkomponenten   
Hepatitis A und B90117146,117,44 Euro
Typhus und Hepatitis A90118146,117,44 Euro

 

Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und unterliegt einer jährlichen Dynamisierung, da sich die Vergütung je Impfung aus der jeweiligen Punktbewertung multipliziert mit dem jeweils geltenden regionalen Vergütungspunktwert in Berlin ergibt.

Die Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung mit der Mobil Krankenkasse sowie die Anlagen 1 und 2 sind auf der Infoseite zu den Impfvereinbarungen hinterlegt.