Das Ergebnis der KBV-Umfrage zeigt: das E-Rezept ist in den Praxen angekommen. 92 Prozent der befragten Ärzt:innen nutzen es. Probleme gibt es noch mit der Technik oder beim Einlösen in der Apotheke.
Zum 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept verpflichtend in den Praxen eingeführt. Seitdem müssen es Ärzt:innen nutzen, um verschreibungspflichtige Arzneimittel für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen elektronisch zu verordnen. Aus diesem Anlass führt die KBV Anfang Februar eine Kurzumfrage zum Thema E-Rezept durch. Über 5.300 Ärzt:innen haben sich an der Online-Befragung zu ihren Erfahrungen mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) beteiligt. Demnach nutzen 92 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte das E-Rezept für das Verordnen verschreibungspflichtiger Medikamente. Über 60 Prozent berichten, dass das Ausstellen von eRezepten bis auf kleinere Probleme funktioniert.
Zu den Vorteilen des E-Rezepts zählen die Befragten beispielsweise, dass weniger Patienten für die Rezeptabholung in die Praxis kommen müssten und es einfacher möglich sei, nachträglich, etwa bei Lieferschwierigkeiten, eine Verordnung zu ändern. Dennoch läuft noch nicht alles perfekt. Die Ärgernisse reichten von technischen Problemen beim Ausstellen und Einlösen der Rezepte in den Apotheken bis dahin, dass immer noch Papierrezepte beispielsweise für Heimbewohner ausgestellt werden müssten. Auch kritisierten etliche Praxen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten nicht informiert hätten.
In der Befragung wollte die KBV auch wissen, wie die Praxen die E-Rezepte signieren und wie gut dieser Prozess läuft. Die Komfortsignatur ist demnach schon sehr weit verbreitet: Vier von fünf Befragten nutzen zum Signieren des E-Rezepts die Komfortsignatur. Nutzen Praxen die Komfortsignatur nicht, gibt es dafür häufig technische Gründe. Mehr als die Hälfte der Nicht-Nutzer gab an, dass die Komfortsignatur nicht funktioniere.
Alle Ergebnisse der Umfrage sind in dieser Übersicht zusammengestellt.