LinkedInInstagramYoutube

Zurück

08.04.2024

Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche beschlossen

KJ-KSVPsych-RL

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

 

KBV-PraxisNachricht

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun auch eine Richtlinie für die psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche beschlossen.

Nach Inkrafttreten der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) mit Start des Programms im Oktober 2022 wurde nun auch ein Versorgungsprogramm für Kinder und Jugendliche erarbeitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat kürzlich eine Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL) verabschiedet. Der erweiterte Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung hatte vor zwei Jahren die Beratungen für ein Versorgungsprogramm für Kinder und Jugendliche aufgenommen.

Abweichung zur Erwachsenenversorgung
Die Richtlinie weicht von der entsprechenden Richtlinie zur Erwachsenenversorgung ab. 
Die betreuenden Teams sollen mindestens aus einem psychotherapeutischen und einem ärztlichen Mitglied sowie einer nichtärztlichen koordinierenden Person (zentrales Team) bestehen. Die Teambildung soll somit niederschwellig sein, wobei weitere Mitglieder hinzukommen können.

Die Übernahme der Bezugsfunktion mit der Behandlungsplanung und -steuerung erfolgt unabhängig vom Zulassungsumfang. Außerdem sollen bei Bedarf weitere Disziplinen oder Einrichtungen ohne weitere Kooperationsvereinbarungen einbezogen werden können. Dem zentralen Team soll ermöglicht werden, mit Akteuren anderer Sozialgesetzbücher oder Unterstützungssysteme (wie Jugendhilfe oder Schule) zu kooperieren. 

Besonderer Behandlungsbedarf
Der G-BA erhielt durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung den Auftrag, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf zu beschließen.

Die Komplexversorgung für Erwachsene richtet sich daher bereits an erkrankte Patient:innen mit einem besonderen Behandlungsbedarf. Betroffene sollen dabei unterstützt werden, ein möglichst eigenständiges Leben zu führen. Patient:innen werden von bedarfsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut.

Nun sind auch für unter 18-Jährige Regelungen erarbeitet worden, die eine bessere Koordination der Versorgung gewährleisten, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung und umgekehrt erleichtern sowie durch abgestimmte Prozesse eine höhere Versorgungseffizienz ermöglichen.

Es steht noch die Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit aus. Das Datum des Inkrafttretens der Richtlinie steht noch nicht fest. Die KV Berlin wird hierzu informieren.