Die KV Berlin und die mkk – meine krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
Die KV Berlin konnte sich mit der mkk – meine krankenkasse mit Wirkung zum 01. April 2024 auf eine Vereinbarung über satzungsmäßig angebotene Impfleistungen gem. § 20i Abs. 2 SGB V einigen.
Ganz im Sinne der Zielsetzung, die Landschaft der Berliner Satzungsimpfvereinbarungen einheitlicher und für alle Beteiligten übersichtlicher zu gestalten, orientiert sich der Vertragsinhalt an der jüngst mit der Mobil Krankenkasse geschlossenen Vereinbarung. Auch mit dieser Vereinbarung verfolgen die Vertragspartner das gemeinsame Anliegen, den Impfschutz der Versicherten gegen übertragbare Krankheiten zu verbessern bzw. die Durchimmunisierungsraten weiter zu erhöhen. Damit verbunden ist die Zielstellung, den Zugang der Versicherten zu den erforderlichen Schutzimpfungen zu erleichtern, indem das bisherige Verfahren der Privatliquidation für Impfleistungen durch Regelungen dieser Vereinbarung abgelöst wird. Gleichzeitig soll für alle Beteiligten der bürokratische Aufwand für das Abrechnungsverfahren reduziert werden.
Die Satzungsimpfvereinbarung mit der mkk – meine krankenkasse ist auf der Infoseite zu den Impfvereinbarungen hinterlegt.