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22.04.2024

Zuschläge für höheren Hygieneaufwand

Ambulantes Operieren

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Für ambulante Eingriffe mit höherem Hygieneaufwand werden Zuschläge vereinbart. Diese sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.

Im Bewertungsausschuss (BA) laufen Beratungen zu Zuschlägen für den höheren Hygieneaufwand bei ambulanten Operationen. Die Beratungen stehen kurz vor dem Abschluss. Über weitere Details wird die KV Berlin nach Abschluss der Verhandlungen berichten.

Einen Hygienezuschlag soll es für fast alle Eingriffe im Abschnitt 31.2 des EBM (GOP 31020 bis 31082) geben. Keinen Zuschlag wird es bei Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) geben sowie bei GOP, die keinem OPS-Kode im Anhang 2 zugeordnet sind. Für Eingriffe aus Kapitel 1, Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904, 01905), wird es ebenfalls Hygienezuschläge geben.

Die Zuschläge variieren je nach Eingriff und sind vom Aufwand der Operation abhängig. Insgesamt wird es 66 Zuschläge geben, die jeweilige Vergütung erfolgt extrabudgetär.