Die Beratung zur Organ- und Gewebespende durch Hausärzt:innen umfasst nunmehr auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
Das seit März bestehende Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt wird. Damit ist es digital möglich, mithilfe eines Ausweisdokuments die Entscheidung zur oder gegen eine Organspende online einzutragen und so rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit gelöscht werden.
Beim Beratungsgespräch durch Hausärzt:innen ist nicht vorgesehen, dass sie das Verfahren der Registrierung erklären und somit zusätzliche Beratungsleistungen übernehmen müssen. In dem zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist eine ergebnisoffene Beratung, in deren Rahmen auch der Hinweis auf das Register vorgesehen ist, als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär.
Schrittweise Aufnahme des Betriebs
Der Betrieb des Organspende-Registers wird schrittweise aufgenommen. Ab Juli sind alle Krankenhäuser, die Organe entnehmen, daran angeschlossen. Von Juli bis spätestens September dieses Jahres kann das Register über Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe ab 1. Januar 2025 sind auch Gewebeeinrichtungen angeschlossen.
Generell können Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen weiterhin neben dem Organspende-Register genutzt werden. Liegen mehrere Dokumente vor, gilt immer das jüngste.