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29.05.2024

Anpassungen in der Rahmenvereinbarung Onkologie zum 1. Juli

Onkologie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wird der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse geändert. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 15. Juni 2023 und 16. November 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009) die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 9. Januar 2024 geändert worden ist, wie folgt anzupassen:

  1. In dem Inhaltsverzeichnis Arzneimittel-Richtlinie wird die Überschrift „§ 40b Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken nach § 129 Absatz 1a Satz 5 und 6 SGB V“ eingefügt.
  2. Zudem wird nach § 40a folgender § 40b eingefügt (§ 40b Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken nach § 129 Absatz 1a Satz 5 und 6 SGB V).

Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wird der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie vom 12./22.Februar 2021 in der Fassung der 5. Änderungsvereinbarung vom 12.03./20.03.2024 mit Wirkung zum 01.07.2024 wie folgt geändert:

  • In § 7 des Vertrages (Vergütung) wird folgender Absatz 8 neu eingefügt:

„Das Modul 1 wird infolge der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie zum 01.07.2024 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Eine Abrechnung und Vergütung der Symbolnummer 99221 gemäß der Anlage D1 ist ab dem 01.07.2024 somit nicht mehr möglich und ausgeschlossen.“

  • Alle zum Modul 1 spezifischen Anlagen (A1, D1 und E1) werden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Die im Vertrag übrigen Bestimmungen zur Umsetzung und Wirksamkeit des Modul 2 werden hierdurch nicht berührt und sind weiterhin durch die in der Anlage D2 genannten Symbolnummer 99222 abrechenbar. Die Vertragspartner planen eine Modifizierung und Fortführung des Modul 1.

Die Änderungen sind in der 6. Änderungsvereinbarung vom 15.05./27.05.2024 festgehalten. 

Weitere Informationen zum Vertrag sind auf der KV-Website hinterlegt.