Zum 1. Juli 2024 wird es zwei Änderungen bei den Vordrucken für die Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21 geben. Die alten Formulare dürfen ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden.
Zum Stichtag 1. Juli ändern sich das Verordnungsformular für häusliche Krankenpflege (Formular 12) und die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes (Formular 21).
Bestellungen für die neuen Muster 12 und 21 können ab dem 27. Mai 2024 beim Paul Albrechts Verlag (PAV) aufgegeben werden. Hier ist unbedingt ein deutlicher Hinweis auf der Bestellung mit anzugeben, dass neue Vordrucke gewünscht werden. Ab dem 10. Juni 2024 werden durch den PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 1. Juli 2024 noch alte Muster benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen. Die neuen Muster 12 und 21 dürfen erst ab dem 1. Juli 2024 eingesetzt werden.
Praxen sollten daran denken, ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und dabei auch eventuelle Praxisschließzeiten berücksichtigen.
Darum gibt es neue Formulare
Hintergrund des neuen Formulars für die häusliche Krankenpflege ist, dass Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten: Sie können ab Juli Häufigkeit und Dauer bestimmter Pflegemaßnahmen selbst bestimmen, sofern der Arzt oder die Ärztin dies auf dem Verordnungsformular ankreuzt. Hierzu hat die KBV eine PraxisInfo erstellt, die die Änderungen auf einen Blick darstellt.
Bei der ärztlichen Bescheinigung eines erkrankten Kindes entfallen einige Angaben, es gibt aber auch eine neue Differenzierung, wenn das Kind aufgrund eines Unfalls erkrankt ist (mehr Infos in der KBV-PraxisNachricht vom 06.06.2024)
Weitere Informationen dazu folgen in den nächsten Verordnungs-News im Juni.