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20.06.2024

Neufassung der Satzungsimpfvereinbarung mit der Knappschaft

Impfen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Impfen (Vertragsseite)

Die Neufassung der Satzungsimpfvereinbarung gilt zum 1. Juli 2024 und sieht eine einheitliche Vergütung für alle vereinbarten Impfleistungen vor. 

Die KV Berlin hat sich mit der Knappschaft-Bahn-See über eine Neufassung der Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zum 01. Juli 2024 geeinigt. Die bisherige Satzungsimpfvereinbarung wird durch diese Neufassung ersetzt. 

Die neu gefasste Vereinbarung sieht nun eine erhöhte und dynamisch steigende, einheitliche Vergütung in Höhe von 146,1 Punkten für alle vereinbarten Impfleistungen vor. Diese Bewertung entspricht nach aktuellem regionalen Punktwert in Berlin einem Preis von 17,42 Euro. 

Zudem umfasst die Vereinbarung neben dem ursprünglichen Leistungskatalog nun auch die Impfungen gegen Denguefieber (SNR 90108), Gelbfieber (SNR 90106) und gegen Meningokokken B (SNR 90114). 

Bitte beachten Sie, dass sich mit der Neufassung des Vertrages die Abrechnungsziffern (SNRn) der Impfleistungen wie folgt verändert haben:

ImpfleistungSNR
Eine Impfkomponente    
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)90102
Cholera90105
Gelbfieber90106
Tollwut90107
Denguefieber90108
Japanische Enzephalitis90109
Beratung zur Malariaprophylaxe UND
Verordnung der Malariaprophylaxe**
90111
Hepatitis A90112
Hepatitis B90113
Meningokokken (B, C, ACWY) 90114
Typhus 90115
Zwei Impfkomponenten  
Hepatitis A und B90117
Typhus und Hepatitis A90118

   
Die Überarbeitung der ursprünglichen Vereinbarung mit der Knappschaft-Bahn-See ist Teil der Bestrebungen der KV Berlin, satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für Ärzt:innen übersichtlicher zu gestalten. Das Ziel der KV Berlin ist es, vereinbarungsübergreifend gleiche Leistungen zu vereinbaren, die mit den gleichen Abrechnungsziffern versehen sind. Zudem sollen mit allen beteiligten Krankenkassen die gleichen, angemessenen und dynamisch steigenden Preise vereinbart werden. So soll die Attraktivität dieser Leistungen und damit auch die Impfquoten im Land Berlin nachhaltig erhöht werden. 

Alle Informationen zum Vertrag sowie die Vertragsanlagen sind auf der KV-Website hinterlegt.