Die Krankschreibung von Kindern ist nach Anamnese dauerhaft per Telefon oder Video möglich.
Die Kinderkrankschreibung nach Fernbehandlung ist nun dauerhaft möglich. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben dazu eine Vereinbarung im Bundesmantelvertrag-Ärzte getroffen. Die im Dezember 2023 beschlossene Vereinbarung war zunächst bis 30. Juni 2024 befristet.
Die Krankschreibung über Telefon oder Video setzt voraus, dass das erkrankte Kind dem Arzt/der Ärztin bekannt ist. Zudem darf das Kind noch nicht zwölf Jahre alt sein. Die Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Einen Anspruch für Eltern auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon oder Video besteht nicht. Das Ausstellen der Bescheinigung bleibt eine ärztliche Entscheidung.
Für das Ausstellen bzw. den Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen finden sich unterschiedliche Kostenpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Pauschalen für AU-Bescheinigungen/Verordnungen
Überschrift | GOP |
AU-Bescheinigung per Video oder Telefon („Durchschlag“ für den Versicherten) | 40128 |
Verordnung medizinische Rehabilitation per Video (Formular 61) | 40128 |
Folgeverordnung häusliche Krankenpflege per Video oder Telefon (Formular 12) | 40128 |
Verordnung Heilmittel per Video oder Telefon (Formular 13) | 40128 |
Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes per Video oder Telefon (Formular 21) | 40129 |
AU-Bescheinigung im Hausbesuch („Durchschlag“ für den Versicherten) | 40131 |