Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Aufschlag für den organisatorischen Overhead im Rahmen des Mammographie‐Screening‐Programms zu erhöhen und das Verfahren im EBM zum 1. Juli umzustellen.
Grund für die Anhebung des Overhead-Aufschlags ist der gestiegene Finanzierungsbedarf der Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Der Overhead-Aufschlag für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bleibt unverändert. Sofern sich durch die Anpassung rechnerisch eine Erhöhung der Punkte ergab, wurde die Bewertung der GOP zum 1. Juli entsprechend angehoben. Für Ärzt:innen, die diese Leistungen abrechnen, bleibt die Vergütung unverändert, da der Aufschlag ausschließlich in die Organisation des Programms fließt.
Hintergrund
Die Leistungen des Mammographie-Screenings (EBM-Abschnitt 1.7.3.1) enthalten einen sogenannten Overhead-Aufschlag. Mit dem Aufschlag werden die Aufgaben der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, die das Programm organisiert, sowie spezifische Kosten der KVen finanziert.
Neues Verfahren ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wird das Verfahren umgestellt: Der Overhead-Aufschlag wird dann aus der Bewertung der GOP herausgerechnet und separat von den Krankenkassen bereitgestellt. Die Bewertungen der GOP des Abschnitts 1.7.3.1 werden entsprechend abgesenkt. Das Vergütungsvolumen für die ärztlichen Leistungen bleibt gleich.
Mit der Umstellung zum 1. Januar 2025 wird außerdem die Bewertung der Fallkonferenz im Mammographie-Screening-Programm (GOP 01758) finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.