Die KV Berlin hat mit vdek, BKKn, IKKn, SVLFG und Knappschaft mit Wirkung zum 01.07.2024 die 6. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung abgeschlossen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat mit den Ersatzkassen (vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), der BIG direkt gesund (handelnd als Landesverband für die IKKn), dem BKK Landesverband Mitte, der KNAPPSCHAFT sowie der SVLFG mit Wirkung zum 01.07.2024 die 6. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) abgeschlossen.
Mit dieser Änderungsvereinbarung wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 der Impfvereinbarung aufgenommen. Zudem wurde der Wegfall der Dokumentationspauschale als Vergütungsbestandteil zur Impfung gegen Covid-19 vereinbart, die klarstellenden Hinweise des G-BA zur Pneumokokken-Impfung übernommen und redaktionelle Anpassungen aus Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie nachvollzogen.