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09.10.2024

Einführung eines neuen Kodiersystems ab Mitte 2025

Gendiagnostik

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
BA-Beschluss

 

Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wird zum 1. Juli 2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Die Lizenz für das bisherige OMIM®-Kodierungssystem wird nicht verlängert.

Der Bewertungsausschuss hat Änderungen in der Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen in vertragsärztlichen Versorgung beschlossen und den EBM entsprechend angepasst (738. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung). Zum 1. Juli 2025 wird ein neues Kodiersystem eingeführt, da der Lizenzvertrag für das bisherige OMIM®-Kodierungssystem am 30. Juli 2025 ausläuft. 
Statt der OMIM®-Kodes verwenden Humangenetiker:innen und Patholog:innen ab 1. Juli 2025 Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC). Eine Abrechnung mit den bislang verwendeten OMIM®-Kodes ist maximal bis zum 29. Juli 2025 möglich. Die KV Berlin wird in 2025 rechtzeitig erneut über die Änderungen informieren. 

Ab 3. Quartal 2025: Leistungen mit HGNC kodieren
Die Umstellung betrifft 15 Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den EBM-Abschnitten 11.3, 11.4 und 19.4 (siehe Infokasten in der KBV-PraxisNachricht). Für diese Leistungen ist es erforderlich, Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben. Bislang erfolgt dies mit OMIM®-Kodes.

Die neuen Gensymbole des HGNC kommen erstmals mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2025 zum Einsatz. Das heißt: Für die von der Kennzeichnungspflicht betroffenen human- und tumorgenetischen Untersuchungen in den EBM-Abschnitten 11.4 und 19.4, die Ärztinnen und Ärzte ab 1. Juli 2025 durchführen, verwenden sie dann HGNC-Gensymbole. 
Bitte beachten Sie: Diese neuen Regelungen gelten auch für Leistungen, die sie vor dem 1. Juli durchgeführt haben, aber erst mit der Abrechnung für das dritte Quartal abrechnen.

Für die ausführliche humangenetische Beurteilung wegen evidentem genetischen und/oder teratogenen Risiko (GOP 11233) im EBM-Abschnitt 11.3 ist ab 1. Juli 2025 lediglich die Angabe der Art der Erkrankung erforderlich.