Der BKK Landesverband Süd wird ab 2025 Vertragspartner. Der Beitritt weiterer Krankenkassen ist möglich. Die Leistung des ärztlichen Beratungsgesprächs zur Förderung der natürlichen Geburt entfällt.
Der 9. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen tritt mit Wirkung zum 01.10.2024 in Kraft und umfasst folgende Neuerungen:
Ab dem 01.01.2025 wird der BKK Landesverband Süd Vertragspartner und führt die Aufgaben der VAG Baden-Württemberg und der VAG Hessen fort. Die BKK VAG Baden-Württemberg und BKK VAG Hessen selbst werden zum 31.12.2024 aufgelöst und scheiden somit zu diesem Zeitpunkt aus dem bisherigen Vertragsverhältnis aus. Zusätzlich sollen ab dem 01.10.2024 neben Betriebskrankenkassen auch Krankenkassen anderer Krankenkassenarten dem Vertrag beitreten können. Auf Grund der zeitlich befristeten Geltung der Leistung „Ärztliches Beratungsgespräch zur Förderung der natürlichen Geburt“ der SNRn 81318 und 81319 bis zum 31.12.2024 sind Anpassungen der Vertragsziele und der Anlagen notwendig:
Anlage 1 | Teilnehmende Krankenkassen | gültig ab 01.01.2025 Neu: Beitritt der BIG direkt gesund |
Anlage 2a | BKK Beitrittserklärung | gültig ab 01.01.2025 |
NEU Anlage 2b | Krankenkassen Beitrittserklärung | ab 01.01.2025 |
Anlage 3 | Patienteninformation | gültig ab 01.01.2025 |
Anlage 4 | Teilnahme- und Einverständniserklärung Versichert | gültig ab 01.01.2025 |
Anlage 5 | Teilnahmeerklärung Arzt | gültig ab 01.01.2025 |
Anlage 6 | Leistungsbeschreibung und Vergütung | gültig ab 01.01.2025 |
Anlage 7 | Technische Anlage | Version 1.07 (gültig ab 01.01.2025) |
Anlage 8 | Patienteninformation zur Früherkennungsuntersuchung „U0“ | gültig ab 01.01.2025 |
Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung der SNRn 81318 und 81319 ab dem 01.01.2025 nicht mehr möglich ist.
Bitte beachten Sie zudem, dass sich der Vertrag derzeit noch im Unterschriftenverfahren befindet.