LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

25.11.2024

3. Änderungsvereinbarung mit DAK-Gesundheit geschlossen

Begleiterkrankungen der Hypertonie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


KV Berlin und DAK-Gesundheit passen den Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit Wirkung zum 01.01.2025 an.

Die 3. Änderungsvereinbarung zum auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit der DAK-Gesundheit tritt zum 01.01.2025 in Kraft und umfasst Änderungen und Anpassungen des anspruchsberechtigten Personenkreises sowie Änderungen und Überarbeitungen von Kündigungsfristen und Aufgaben von teilnehmenden Ärzt:innen.