KV Berlin und DAK-Gesundheit passen den Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit Wirkung zum 01.01.2025 an.
Die 3. Änderungsvereinbarung zum auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit der DAK-Gesundheit tritt zum 01.01.2025 in Kraft und umfasst Änderungen und Anpassungen des anspruchsberechtigten Personenkreises sowie Änderungen und Überarbeitungen von Kündigungsfristen und Aufgaben von teilnehmenden Ärzt:innen.