In der technischen Vereinbarung zur Videosprechstunde – Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte – wird erneut die Frist für die Zertifizierungsstellen um ein Jahr verlängert.
Grund für die Fristverlängerung ist, dass weiterhin noch keine Zertifizierungsstelle akkreditiert ist. Videodienstanbieter:innen, die vertragsärztlich eingesetzt werden, müssen von unabhängigen Zertifizierungsstellen den Nachweis erhalten, dass sie beziehungsweise der angebotene Videodienst einen ausreichenden Standard an Informationstechniksicherheit und Datenschutz gewährleisten. Im Zuge eines Akkreditierungsverfahrens prüft die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die von den Zertifizierungsstellen entwickelten Prüfverfahren und somit die Eignung der ausgegebenen Nachweise.
Frist bis 31. Dezember 2025
Zum Nachweis des Datenschutzes bei Videosprechstunden ist weiterhin noch keine Zertifizierungsstelle akkreditiert. Die Übergangsregelung für Zertifizierungsstellen zum Datenschutz wird deshalb bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die Anpassungen in der technischen Vereinbarung zur Videosprechstunde wirken sich in entsprechenden Folgeänderungen auf das Selbstauskunftsformular gemäß Anlage 2 der technischen Vereinbarung Videosprechstunde aus.