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02.01.2025

Bürgertestung: Verlängerung der Aufbewahrungsfristen bis Ende 2028

Coronavirus

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.



Das BMG hat die Coronavirus-TestVO geändert. Teststelleninhaber:innen müssen Nachweise über die Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen über 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren. 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung die geltende Testverordnung verlängert. Ursprünglich war diese bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die geänderte TestVO tritt zum 5.12.2024 in Kraft. 

Teststelleninhaber:innen nach § 6 der Coronavirus-Testverordnung während der Corona-Pandemie sind daher nach dem neuen § 7a Absatz 5 TestVO auch über das Jahr 2024 hinaus gesetzlich verpflichtet, die Daten und Unterlagen für den Nachweis einer korrekten Durchführung und Ab-rechnung von Bürgertestungen (notwendige Auftrags- und Leistungsdokumentation) bis zum 31. Dezember 2028 aufzubewahren. 

Leistungserbringende tragen im Rahmen von Abrechnungsprüfungen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und die korrekte Abrechnung der Kosten einschließlich der Erfüllung der jeweiligen Dokumentationspflichten die Darlegungs- und Beweislast.

Mit Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung werden insbesondere jene Regelungen verlängert, die die Prüfung bereits erbrachter und abgerechneter Leistungen, die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie die Erstattung dieser Zahlungen aus Bundesmitteln betreffen. Dies betrifft beispielsweise die gesetzlichen Regelungen zu den Abrechnungsprüfungen durch die hierfür zuständigen Stellen, die Dokumentationspflichten der Leistungserbringenden sowie die Verfahren zur Rückforderung und Rückzahlung zu Unrecht gewährter Vergütungen. 

Die Verlängerung ist erforderlich, da die Abrechnungsprüfungen in Berlin noch nicht abgeschlossen sind.