Die Verfahren zur Teilnahme an den Verträgen über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10/U11, J2) mit der Knappschaft wurden vereinfacht.
Seit 2010 hat die AG Vertragskoordinierung mit der BVKJ-Service GmbH und der Knappschaft Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11 und J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin. Seit 2023 laufen die Verträge nach § 140a SGB V. Auf Wunsch der Vertragspartner sind die Verfahren zur Teilnahme an den Verträgen vereinfacht worden. Die Anpassungen sind im 5. Nachtrag zum jeweiligen Vertrag festgehalten und gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2025:
Die Anpassungen betreffen vor allem die Möglichkeit der elektronischen Einschreibung sowie den Verbleib der (elektronischen) Teilnahmeerklärungen der Versicherten in den Arztpraxen. Weiterhin sind notwendige Anpassungen zum Datenschutz gemäß DSGVO vorgenommen worden.
In diesem Zuge sind auch die Teilnahmeerklärungen der Ärzt:innen überarbeitet worden. Es gibt mit Jahresbeginn nur noch eine Teilnahmeerklärung für Ärzt:innen inklusive der Einverständniserklärung zum Abzug der Sachkostenpauschale.
Die KV Berlin stellt den 5. Nachtrag sowie die neuen Teilnahmeerklärungen für Ärztinnen auf der Website bereit.