Die Vertragspartner haben die Vertragsänderungen in der 5. Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 festgehalten.
Die KV Berlin und die AOK Nordost haben den am 19. Februar 2015 auf der Grundlage von § 73a SGB V a.F. geschlossenen Vertrag zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (Frühbehandlungsstrukturvertrag) mit der 5. Änderungsvereinbarung zum 1. Januar 2025 auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt und neu gefasst.
Änderungen im Überblick
- Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V
- Neufassung des Vertrages sowie formelle Anpassungen diverser vertraglicher Regelungen
- NEU: Teilnahmeerklärung Ärzte (Anlage 1) und Teilnahmeerklärung Versicherte (Anlage 2)
- Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummern (SNRn)
Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.