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17.01.2025

ePA-Pilotphase: KBV stellt Informationsblatt für Praxen bereit

TI-Anwendungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Praxen können das Informationsblatt zur Auslage oder als Aushang nutzen, um Patient:innen darauf hinzuweisen, dass sie die ePA für alle noch nicht nutzen können, da aktuell erst die Erprobung läuft.

Die „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ ist am 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen gestartet. An der Erprobung beteiligen sich neben den etwa 230 Testpraxen auch einige Krankenhäuser und Apotheken. Nur diese dürfen die ePA vorerst nutzen. Parallel dazu haben die Krankenkassen begonnen die Patientenakten für ihre Versicherten anzulegen – sofern diese nicht widersprochen haben. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der ePA für alle starten. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der neuen ePA. Der genaue Termin steht noch nicht fest. 

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die nicht zu den Testpraxen gehören, können mit dem Informationsblatt der KBV ihre Patient:innen darauf hinweisen, dass sie die Akte vorerst noch nicht nutzen können. Es steht auf der Internetseite der KBV bereit und kann in A4 oder A3 ausgedruckt werden.