Zukünftig ist die Fraktursonografie eine Kassenleistung, wenn bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten besteht.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den entsprechenden Beschluss des G-BA vom 17. Oktober 2024 nicht beanstandet. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen. Bis dahin muss auch die bestehende QS-Vereinbarung zur Ultraschalldiagnostik angepasst werden. Sobald die neue Leistung abrechnungsfähig wird, berichten wir erneut.
Die Fraktursonografie setzt eine fachliche Qualifikation und eine Genehmigung der KV Berlin zur Durchführung und Abrechnung voraus. Befugt sind Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Radiologie und Fachärzt:innen des Gebiets Chirurgie.