Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „elona therapy Depression“ wurde zum 1. April eine Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen.
Verhaltenstherapeuten können über diese DiGA die erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung bei Patienten abrechnen, die die App nutzen.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Beschluss im Zuge der dauerhaften Aufnahme der App in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefasst. Während der Erprobung der App war die Abrechnung der Leistungen über die Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt.
Die App „elona therapy Depression“ richtet sich an Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen. Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung können sie bei 18- bis 65-jährigen Patienten mit einer Angsterkrankung, Depression oder hypochondrischen Störungen ergänzend zur ambulanten Psychotherapie einsetzen.
Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01479 ist mit 64 Punkten (7,93 Euro) bewertet. Sie kann bis zu zweimal im Krankheitsfall (= Jahr) abgerechnet werden. Die neue GOP wurde in Abschnitt 1.4 des EBM aufgenommen.
Mit der vorläufigen Aufnahme von „elona therapy Depression“ im Dezember 2022 in das DiGA-Verzeichnis hatte das BfArM festgelegt, dass bei der DiGA eine Verlaufskontrolle und Auswertung erforderlich ist. Dies ist nach der erfolgreichen Erprobung gleichgeblieben, sodass nun eine Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen wurde..