Zum 1. April wurden zwei Kostenpauschalen für Sachkosten bei der Vakuumversiegelungstherapie angepasst.
Der Bewertungsausschuss (BA) passt zum 1. April im EBM-Abschnitt 40.17 zwei Kostenpauschalen an die aktuellen durchschnittlichen Marktpreise an.
Ärzt:innen erhalten im Zusammenhang mit der Durchführung der Behandlung entsprechend der Gebührenordnungsposition (GOP) 02314 (Zusatzpauschale für die Vakuumversiegelungstherapie) künftig folgende Vergütung:
- Für die Kostenpauschale 40901 (Wundfläche bis einschließlich 20 cm²) gilt ab 1. April eine Bewertung von 91,14 Euro statt wie bisher 65,49 Euro.
- Für die Kostenpauschale 40902 (Wundfläche größer als 20 cm²) gilt ab 1. April 2025 eine Bewertung von 94,27 Euro statt wie bisher 71,39 Euro.