Die Vertragsparteien des Kooperationsvertrages haben sich zum 01.01.2025 auf eine Anpassung der Anlage C der Beitrittserklärung der KV Berlin verständigt.
Das Unterschriftenverfahren zum 2. Nachtrag zum Kooperationsvertrag zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Titel CAEHR-Digitaler FortschrifttsHub Gesundheit "Herzkreislauferkrankungen - Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch sektorenübergreifende Integration von Routinedaten" (CAEHR) ist abgeschlossen.
Änderungen im Überblick:
- Die Teilnehmeranzahl wurde auf insgesamt 200 Versicherte begrenzt (vorher 450 Versicherte).
- Die Erstuntersuchungen der Versicherten gemäß der Leistungsbeschreibung zur SNR 99040 erfolgen zwischen dem 15.08.2023 und dem 30.06.2025 (vorher 30.09.2024). Damit endet die Teilnahme des letzten Versicherten spätestens am 30.09.2025 (vorher 31.12.2024).
- Die Dokumentation der Zweituntersuchung (SNR 99041) erfolgt einmalig je Versicherten, 5 Monate (vorher 6 Monate) nach Patienteneinwilligung im klinischen Zentrum. Die Durchführung der Zweituntersuchung setzt nicht zwingend voraus, dass eine Erstuntersuchung zuvor stattgefunden haben muss. Die Zweituntersuchung muss darüber hinaus nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, welcher bereits die Erstuntersuchung vorgenommen hat.
- Ab dem 01.10.2025 (vorher 01.01.2025) können die ärztlichen Leistungen nicht mehr abgerechnet werden.
Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.