Bitte beachten: Die Abrechnung einer ambulanten Versorgung nicht registrierter Kriegsgeflüchtete sollte nur noch in Ausnahme- oder Notfällen erfolgen.
Die Erbringung und Abrechnung der ambulanten ärztlichen Versorgung für noch nicht registrierte Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine wurde rückwirkend zum 24. Februar 2022 vertraglich zwischen KV Berlin und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) geregelt. Für diese Personen können somit seit dem 24. Februar 2022 erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Der gültige Vertrag ist hier veröffentlicht.
In der Praxis weisen Personen ihren Behandlungsanspruch mit einem Identitätsnachweis nach (geltender oder auch abgelaufener Reisepass oder gleichwertiges Ausweisdokument wie ID-Karte, Kinderausweis, Diplomatenpass, Dienstpass o.ä.).
So werden die Leistungen abgerechnet | Die Abrechnung erfolgt im Ersatzverfahren mit folgenden Angaben: - Name, Vorname und Geburtsdatum (zu entnehmen dem vorläufigen Anspruchsnachweis oder Ausweisdokument)
- Postleitzahl des Unterbringungsort oder PLZ: 99999 und Länderkennung: UA, wenn es keinen Unterbringungsort gibt
- Kostenträger: KV Berlin Asyl (VKNR 72900)
- Kostenträgerabrechnungsbereich „08“
- Für die erste abgerechnete GOP: Ausweis- bzw. Reisepassnummer im Begründungsfeld vermerken (bei Kindern und Jugendlichen ohne eigenes Dokument die Ausweis- bzw. Reisepassnummer des Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson)
Die erbrachten Leistungen werden gemäß der Abrechnungsordnung der KV Berlin im Rahmen der Quartalsabrechnung gegenüber der KV Berlin abgerechnet. Die Vergütung der erbrachten Leistungen richtet sich nach dem EBM und den im KV-Bereich Berlin geltenden Symbolnummern zum jeweils geltenden Wert und wird unbudgetiert außerhalb des Praxis-Euro-Volumen gezahlt. |
So werden Verordnungen ausgestellt | Verordnungen richten sich nach den arzneimittelrechtlichen (AMG, AMVV), betäubungsmittelrechtlichen (BtMG und BtMVV) und sozialrechtlichen Bestimmungen (SGB V). Die Verordnung erfolgt über Muster 16 mit folgenden Angaben: - Name, Vorname und Geburtsdatum
- ggf. die Nummer des Ausweisdokuments (Reisepass-Nr.)
- Kostenträger: KV Berlin Asyl (VKNR 72900)
- Kostenträgerabrechnungsbereich „08“
- Befreiung von der Zuzahlungspflicht vermerken
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