Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Besondere Versorgungsformen
Rechtsgrundlagen
eDMP: Elektronische DMP-Dokumentation
Ärzt:innen können nur noch an DMP teilnehmen, wenn sie ihre Daten elektronisch erfassen und auch auf elektronischem Weg übertragen. Eine entsprechende Gesetzesregelung wurde mit der Gesundheitsreform von 2007 eingeführt.
Zur Teilnahme am eDMP müssen Ärzt:innen
- eine spezielle Dokumentations-Software anschaffen,
- ihre Teilnahmeerklärung an die KV senden,
- Daten erfassen und an die Datenstelle versenden.
Elektronischer Versand
Eine spezielle Versandsoftware ermöglicht die elektronische Übertragung der Dokumentationen zur Datenstelle. Sie wird zum Pauschalpreis angeboten.
Die Vorteile der Software:
- DMP-Dokumentationen werden per Datenfernübertragung (DFÜ) an die Datenstelle übermittelt.
- Es müssen keine Datenträger mehr erstellt und per Post an die Datenstelle gesendet werden.
- Die übertragenen Datensätze werden sofort auf ihre Plausibilität geprüft, so dass Fehler schnellstmöglich korrigiert werden können.
- Die Kosten für Datenträger, Versandmaterial und Portokosten entfallen.
- Das Verfahren ist sicherer als der Versand auf dem Postweg.
- Der logistische Aufwand reduziert sich auf ein Minimum.
Die Übertragung der Daten per E-Mail ist ebenfalls möglich.
Versandsoftware für DMP-Dokumentationen
Die KV Berlin hat mit der data experts gmbh eine Rahmenvertrag geschlossen, der die Überlassung von Standardsoftware zur Übertragung von DMP-Dokumentationen an die Datenstelle gegen eine Einmalzahlung von 119,- EUR (brutto) vorsieht.
Nach Überweisung des Bruttobetrages auf das Konto der data experts gmbh erhalten Ärzt:innen eine für sie individualisierte Software, ein Handbuch für Systemadministration und Installation sowie eine Produktbeschreibung.
Schritt für Schritt
Der Vertrag zwischen Ärztin/Arzt und der data experts gmbh kommt zustande durch Überweisung des Bruttobetrages (119,- €).
Bankverbindung der data experts gmbh:
Commerzbank AG
BLZ 150 400 68
Konto-Nr.: 6 809 123
Verwendungszweck: eDMP72 Arztnummer der PraxisDie Ärztin/der Arzt füllt das Bestellformular aus und sendet es an die Datenstelle.
Die Datenstelle versendet die vorkonfigurierte Software an die Ärztin/den Arzt.
Die Software wird durch die Ärztin/den Arzt oder durch die deg (data experts gmbh 67,23 €/2 h) in der Arztpraxis installiert.
Installationsunterstützung kann auch über die DMP-Hotline (030 54708126) angefordert werden.
Weitere Informationen zur DMP Datenstelle
Dokumente zum Download
Bestellformular Versandsoftware
Infoblatt Versandsoftware
Hinweis: Einhaltung der Fristen im Rahmen des eDMP
Nach Eingang Ihrer elektronischen DMP-Dokumentationen bei der Datenstelle erhalten Sie die dazugehörige Versandliste und das entsprechende Bestätigungsschreiben. Bitte prüfen Sie die Versandliste unverzüglich und senden Sie das Bestätigungsschreiben unterschrieben an die Datenstelle zurück. Die Erstdokumentationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das dazugehörige Bestätigungsschreiben innerhalb von 52 Tagen nach Quartalsende unterschrieben vorliegt. Stellt die Datenstelle fest, dass das unterschriebene Bestätigungsschreiben nicht fristgerecht eingegangen ist, können die Erstdokumentationen nicht anerkannt und damit nicht an die entsprechenden Stellen weitergeleitet sowie nicht vergütet werden.
Wir empfehlen, die Dokumentationsdaten nicht unmittelbar zum Quartalsende einzureichen, da im Anschluss noch das Bestätigungsschreiben zur Versandliste unterschrieben und an die Datenstelle gesandt werden muss. Zudem entsteht ein vermeidbarer Zeitdruck, unter dem vor allem technische Probleme nicht mehr behoben werden können.
Sollte die Datenstelle Unstimmigkeiten in den versandten Erst- und Folgedokumentationen feststellen, besteht eine Frist von 52 Tagen nach Quartalsende, um diese zu korrigieren. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieser Frist ebenfalls die Bestätigungsschreiben zur Versandliste der korrigierten Dokumentationen – wie oben erwähnt – in der Datenstelle vorliegen müssen.
Diese Frist ist gesetzlich vom Bundesversicherungsamt vorgegeben, eine Verlängerung dieser ist daher nicht möglich.
Auffälligkeiten bei Erst- und Folgedokumentationen
Im Kopfbereich der Erst- und Folgedokumentationen traten in der Vergangenheit gehäuft Fehler auf. Bitte beachten Sie, dass unter der KV-Nummer die Versichertennummer Ihrer Patienten gemeint ist.