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Die elektronische Patientenakte – ePA-Stufen (ePA 1.0, 2.0 und ePA für alle / Opt-Out-ePA)

Was ist die ePA 1.0?
In der ersten Version der ePA (seit 2021) kann der Versicherte die Zugriffsberechtigungen für medizinische Einrichtungen nur grob einstellen, beispielsweise für einen Bereich oder eine Kategorie. Es können vor allem PDF-Dokumente eingestellt werden.

Was ist die ePA 2.0?
Die zweite Version der ePA (seit 2022) ermöglicht, dass Versicherte eine feinere Zugriffsbeschränkung, beispielsweise auf einzelne Dokumente und Vertraulichkeitsstufen vornehmen können. Auch die Dauer des Zugriffs kann der Versicherte individuell einstellen. Es können mehr Dateiformate und auch strukturierte Daten eingestellt werden, wie beispielsweise die Kopien von Notfalldaten und elektronischem Medikationsplan.

Was ist die ePA 3.0 oder „ePA für alle“?
Die dritte Version der ePA (geplant ab Januar 2025) wird auch als „Opt-Out-ePA“ oder „ePA für alle“ bezeichnet. Alle gesetzlich Versicherten erhalten dann automatisch eine ePA und können dieser widersprechen, wenn sie diese nicht nutzen möchten.

Eine Praxis hat bei der ePA 3.0 standardmäßig 90 Tage lang Zugriff auf alle Inhalte der ePA der Versicherten, sobald der „Behandlungskontext“ durch Stecken der eGK nachgewiesen ist. Der Versicherte kann den Zugriff einer Praxis auf die Inhalte einer ePA jedoch anschließend vielfältig beschränken.

Mit der ePA 3.0 sollen vielfältige Informationen automatisch in die ePA einfließen, wie beispielsweise eine Medikationsliste auf Basis von E-Rezept-Daten, Laborbefunddaten, eArztbriefe oder auch eAUS.