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FAQ KIM-Adressen, Adressbuch und Verzeichnisdienst

Wie bekomme ich eine KIM-Adresse?
Um KIM nutzen zu können, muss sich die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen und einen Vertrag mit einem KIM-Anbieter abschließen. Dieser stellt die benötigte KIM-Adresse oder bei Bedarf auch mehrere KIM-Adressen zur Verfügung. Beim Anlegen der KIM-Adressen wird auf bereits vergebene KIM-Adressen geprüft.

Wie viele KIM-Adressen brauche ich als Praxis?
In den meisten Praxen wird die Nutzung einer für den Versand und Empfang von KIM-Nachrichten ausreichen. Bei Bedarf können aber auch mehrere KIM-Adressen eingerichtet werden.

Kann ich die KIM-Adresse selbst wählen?
Ja. Je nach Anbieter kann die Gestaltung von KIM-Adressen unterschiedlich aussehen. Einheitlich ist die Grundstruktur „xyz@anbieter.kim.telematik“. Der Abschnitt vor dem „@“ kann individuell gewählt werden. Auch kann nach dem „@“ der Anbieter-Teil als kostenpflichtige Wunschdomäne frei gestaltet werden. 

Worauf sollte ich bei der Wahl der KIM-Adresse achten?
Da die KIM-Adresse einer Einrichtung oder Person im zentralen TI-Adressbuch (sog. „Verzeichnisdienst“) angezeigt wird und andere Einrichtungen über das Adressbuch nach Ihrer KIM-Adresse suchen werden, sollten Sie bei der Wahl Ihrer KIM-Adresse unbedingt auf Erkennbarkeit achten. Zu viel Datensparsamkeit oder Kreativität ist hier nicht zu empfehlen. Beispiel für eine sinnvolle und gut erkennbare Adresse: namederpraxis.ort@anbieter.kim.telematik

Wie finde ich eine KIM-Adresse, wenn ich eine Nachricht verschicken möchte?
Nach KIM-Adressen suchen Sie im zentralen Adressbuch der Telematikinfrastruktur, auch Verzeichnisdienst (VZD) genannt. Der Verzeichnisdienst enthält wichtige Daten zu allen Einrichtungen und Personen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Wenn Ihre Einrichtung an die TI angeschlossen ist, haben Sie Einsicht in das Adressbuch, entweder über Ihr lokales Verwaltungssystem oder auch über Ihr E-Mail-Programm. KIM-Adressen werden im Verzeichnisdienst automatisch bei allen Einrichtungen und Personen angezeigt, die KIM nutzen.

Haben nur Einrichtungen eine KIM-Adresse oder auch Personen?
Es gibt im zentralen Adressbuch Einrichtungseinträge und Personeneinträge. Wenn die KIM-Adresse an eine Einrichtung (das heißt an deren Institutionskarte SMC-B) gebunden ist, erscheint sie beim Adressbuch-Eintrag dieser Einrichtung. Wenn die KIM-Adresse hingegen an einen Heilberufler persönlich (das heißt an seinen elektronischen Heilsberufsausweis eHBA) gebunden ist, wird die Adresse bei dessen Personeneintrag angezeigt.

Was sollte ich bei der Suche nach einer KIM-Adresse beachten?
Im Adressbuch werden alle Einrichtungen und Personen angezeigt, die an die TI angeschlossen sind, auch diejenigen, die keine KIM-Adresse haben. In vielen Verwaltungssystemen ist deshalb eine Einschränkung der Suche auf Einträge mit KIM-Adresse möglich.
Suchen Sie möglichst nach Einrichtungen und nicht nach Personen, denn meistens ist die KIM-Adresse an eine Einrichtung gebunden.
Die maximale Länge der Trefferliste ist auf 100 Einträge beschränkt. Sie sollten daher die Suche durch Kombination von Filtern immer weiter einschränken. Einträge können zum Beispiel nach Namen, Adresse, Ort usw. gefiltert werden.

Kann ich auch eine KIM-Nachricht an eine Einrichtung schicken, die kein KIM hat?
Nein. Wenn eine Einrichtung oder Person keine KIM-Adresse hat, ist kein KIM-Nachrichtenversand möglich.

Woher kommen die Daten im zentralen Adressbuch (Verzeichnisdienst)?
Bei der Beantragung von Institutionskarte (SMC-B) und elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) trägt der Herausgeber der jeweiligen Karte die entsprechenden Daten im Verzeichnisdienst ein, wie beispielsweise Name, Adresse und KV-Bereich einer Einrichtung. Die KIM-Adresse hingegen trägt der jeweilige KIM-Anbieter ein.
Die Daten im Adressbuch sollten insgesamt eine gute Qualität haben und damit auch gut nutzbar sein. Daher sollte jeder Heilberufler bzw. jede Einrichtung darauf achten, dass die eigenen Verzeichnisdaten richtig, vollständig und aktuell, möglichst auch inklusive optionaler Daten, eingetragen werden.

Wie kann ich meine KIM-Adresse oder andere Informationen im zentralen Adressbuch ändern?
Sie können die Daten im zentralen Adressbuch nicht selbst ändern und es gibt auch keine zentrale Zuständigkeit für die Änderung der Daten. Je nachdem, um welche Daten es sich handelt und an welche Karte die KIM-Adresse gebunden wurde, sind unterschiedliche Stellen zuständig:

  • Änderung der KIM-Adresse: Ihr KIM-Anbieter
  • Änderung der übrigen Einträge im Verzeichnisdienst:
    • Praxen & MVZ (bzw. bei Bindung der KIM-Adresse an die SMC-B): die Kassenärztliche Vereinigung Berlin als Herausgeberin der SMC-B
    • Ärztinnen und Ärzte (bzw. bei Bindung der KIM-Adresse an den eHBA): die Ärztekammer Berlin als Herausgeberin des eHBA
    • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (bzw. bei Bindung der KIM-Adresse an den ePtA): die Psychotherapeutenkammer Berlin als Herausgeberin des ePtA