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FAQ Veränderung interner Prozesse durch KIM

Praxisintern zu klärende Fragen bei der Einführung von KIM:

  • Welche Postfächer sollen welche Nachrichten empfangen?
  • Wer soll Zugriff auf welche Postfächer haben?
  • Wie werden welche Informationen innerhalb der Praxis rechtssicher digital weitergeleitet? 
  • Wie werden Antworten und der Versand eigener digitaler Nachrichten organisiert?

Worauf sollte ich bei der Einrichtung von KIM-Adressen achten?
KIM-Adressen können grundsätzlich sowohl mit der Institutionskarte einer medizinischen Einrichtung (SMC-B) als auch mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) eines einzelnen Heilberuflers verknüpft werden. Da die Zuordnung Konsequenzen für den Abruf und Versand von Nachrichten hat, sollte die Praxis bei der Einführung ein Konzept für die Zuweisung und Nutzung der KIM-Adressen erarbeiten.

Worin liegt der Vorteil von KIM-Adressen, die an die SMC-B gebunden sind?
KIM-Nachrichten an und von KIM-Adressen, die der SMC-B einer Einrichtung zugeordnet sind, können von allen Mitarbeitenden einer Praxis verarbeitet werden, was beispielsweise auch bei Personalwechseln im Rahmen von Schichtdiensten von Vorteil ist.

Worin liegt der Vorteil von KIM-Adressen, die an einen eHBA gebunden sind?
In speziellen Fällen kann es notwendig sein, auch personenbezogene KIM-Adressen einzurichten, die an einzelne Leistungserbringer über deren elektronischen Heilberufsausweis, den eHBA, geknüpft werden. Das ermöglicht beispielsweise die Bearbeitung von an die konkrete Person gerichteten, vertraulichen Nachrichten. Ausschließlich der eHBA-Inhaber kann dann auf das KIM-Postfach zugreifen, eingehende KIM-Nachrichten empfangen, entschlüsseln und öffnen.
Ist der eHBA-Inhaber außer Haus, ist jedoch ein Empfang sowie die Entschlüsselung seiner KIM-Nachrichten durch andere Personen, beispielsweise medizinische Fachangestellte, nicht möglich. Persönliche KIM-Adressen, die an einen eHBA gebunden werden, sollten daher nur nach sorgfältiger Abwägung und entsprechendem Bedarf eingerichtet werden.