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Allgemeine Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung

Beim Antrag auf Genehmigung einer qualitätsgesicherten Leistung (QS-Leistung) gibt es für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine Reihe von Punkten zu beachten. 

Zeitpunkt der Antragstellung
Sonderbedarfszulassung und Ermächtigungen
Automatische Berechtigung
Honoraranspruch
Zuweisung des Zusatz-Euro-Volumen (ZEV)
Nachweisverfahren für Genehmigungsinhaber*innen bei Status- oder Arbeitgeberwechsel, Praxisverlegung, Änderung der Gesellschaftsform / Wechsel der BSNR

 

Dokumente zum Download
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung qualitätsgesicherter ärztlicher Leistungen (Genehmigungsinhaber:innen)