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Arthroskopie

Eine Arthroskopie ist eine Untersuchung eines Gelenks mit einem speziellen Endoskop (ein mit Lichtquelle und Spiegelvorrichtung versehenes Instrument), dem Arthroskop. Um diese arthroskopische Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen zu dürfen, muss die Ärztin oder der Arzt eine Qualifikation nachweisen, die die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen. 

Genehmigungspflichtig sind Leistungen des Kapitels 31.2.5 EBM


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Änderungsanzeige Leistungsort