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Arthroskopie

Eine Arthroskopie ist eine Untersuchung eines Gelenks mit einem speziellen Endoskop (ein mit Lichtquelle und Spiegelvorrichtung versehenes Instrument), dem Arthroskop. Um diese arthroskopische Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen zu dürfen, muss die Ärztin oder der Arzt eine Qualifikation nachweisen, die die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen. 

Genehmigungspflichtig sind Leistungen des Kapitels 31.2.5 EBM


  • alle niedergelassenen und ermächtigten Chirurgen und Orthopäden

Arthroskopische Leistungen an Knie und Schulter sowie an Ellenbogen, Sprunggelenk, Fuß und Fußgelenken:

  • Facharzt/Fachärztlin für Orthopädie und Unfallchirurgie und Zusatzbezeichnung Spezielle orthopädische Chirurgie

     oder 

     oder

Arthroskopische Leistungen an der Hüfte:

  • Facharzt/Fachärztlin für Orthopädie und Unfallchirurgie und Zusatzbezeichnung Spezielle orthopädische Chirurgie

     oder

Arthroskopische Leistungen an den Händen (Handgelenke und Hände):

     oder

Arthroskopische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen:

 

Räumliche Trennung des Operationsraumes von den Räumen des allgemeinen Praxisbetriebes. Außerdem sind Wasch- und Reinigungsbecken sowie Bodenabläufe im Operationsraum nicht zulässig. Ein Monitoring ist vorzuhalten.

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Änderungsanzeige Leistungsort