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Qualitätssicherung
Baby on time § 140a SGB V
Näheres hierzu ist dem Vertragstext zu entnehmen.
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Diabetologinnen und Diabetologen:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
Fachliche Anforderungen
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Abrechnungsgenehmigung gem. der Ultraschall-Vereinbarung (nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik vom 31.10.2008, in der derzeit geltenden Fassung) für den Anwendungsbereich 9.1 geburtshilfliche Basisdiagnostik / Anwendungsklasse Schwangerschaftsdiagnostik - B-Modus, transkutan
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
- Anerkennung als Diabetologe/Diabetologin DDG
oder
- Subspezialisierung Diabetologie
oder
- Zusatzbezeichnung Diabetologie
- mit Erfahrungen in der Behandlung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes oder Schwangeren mit Diabetes Typ 1 und mindestens einmal jährlichen Teilnahme an diabetes-spezifischen Fortbildungen (z.B. Qualitätszirkel)
Organisatorische und apparative Anforderungen
Näheres hierzu ist dem Vertragstext zu entnehmen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung