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Qualitätssicherung
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Praxis-Service
Muster-Dienstleistungsvertrag für Praxen (nicht druckbar)
Dienstleistungsvertrag bitte anfordern bei:
Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité/Berlin Institute of Health at Charité (BIH)
Center of Digital Health – Prof. Roland Eils (Gründungsdirektor)
Projektmanagement
Dr. Vivien Schubert
030 / 450 543 144
vivien.schubert@charite.de
Weitere Informationen
KV Berlin tritt „CAEHR“ zum 1. Juli 2023 bei (Praxis News 31.07.2023)
Kontakt
030 / 31 003-439
QS-team-1@kvberlin.de
CAEHR – Digitaler FortschrittsHub Gesundheit
Das Verbundprojekt CAEHR hat das Ziel, eine strukturierte Datenerhebung an allen Punkten des Versorgungssystems nach einheitlichen Standards zu ermöglichen und diese Daten über die gesamte Versorgungskette nutzbar zu machen, um Prognosen zu Krankheitsverläufen präzisier treffen zu können, die Behandlung zu verbessern und Präventionsmaßnahmen wirkungsvoller einzusetzen.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99040 Dokumentation der Erstuntersuchung des Versicherten nach Erstvorstellung in der Arztpraxis, 3 Monate nach Patienteneinwilligung des Versicherten im klinischen Zentrum unter Nutzung der Software „medPower“
- SNR 99041 Dokumentation der Zweituntersuchung, 6 Monate nach Patienteneinwilligung des Versicherten im klinischen Zentrum (3 Monate nach Erstuntersuchung des Versicherten in der Arztpraxis gem. SNR 99040)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin
- Fachärzt:innen für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung
- Fachärzt:innen für Innere Medizin und Kardiologie
- Fachärzt:innen für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie
Fachliche Anforderungen
- Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 SGB V im Bezirk der KV Berlin als Facharzt bzw. Fachärztin einer der vg. Fachgruppen
- Nachweis eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages (Vertrag mit der Studienpraxis über die gemeinsame Durchführung einer Registerstudie mit dem (Kurz-)Titel „CAEHR“) zwischen der Charité und dem Arzt bzw. der Ärztin
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung der Ärztin/des Arztes