LinkedInInstagramYoutube

Disease-Management-Programm: Asthma bronchiale

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99201-99202 Dokumentation
  • SNR 99203 Betreuungspauschale
  • SNR 99204 Betreuungspauschale (fachärztliche Versorgung)
  • SNR 99205-99208, 99211, 99212 Patientenschulungen
  • SNR 99216 Erfolgspauschale bei vollständiger Schulung
  • SNR 99217 Aktive Transitionsbegleitung durch übergebende/n Ärztin/Arzt
  • SNR 99218 Aktive Transitionsbegleitung durch übernehmende/n Ärztin/Arzt

Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte

Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):

  • Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Praktischer Arzt

oder

  • Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 SGB V

und

  • Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual 
     

Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):

Für die Behandlung von Erwachsenen und in Einzelfällen von Kindern und Jugendlichen:

  • Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der  Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“

und/oder

  • Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der  Teilgebietsbezeichnung "Lungen- und Bronchialheilkunde"

oder

  • Arzt mit der Arztbezeichnung „Lungenarzt“ bzw. „Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde“

oder

  • Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, jedoch mit nachgewiesener pulmologischer Schwerpunkttätigkeit und  Genehmigung zur Abrechnung der GO-Nrn. 13650 und 13651 durch die KV Berlin

und


Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen:

  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit
    • der Zusatzweiterbildung "Pneumologie" oder
    • mit der Zusatzweiterbildung "Allergologie" oder
    • der Schulungsberechtigung für ein akkreditiertes Schulungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Asthma oder
    • Nachweis einer mindestens 12-monatigen Zusatzweiterbildung in Kinder-Pneumologie in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Abteilung

oder

  • Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung pulmologischer Leistungen nach Abschnitt III Kapitel 4.4 EBM

und

Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes, insbesondere zur Durchführung der Spirometrie (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)

Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
Möglichkeit zur Durchführung der folgenden Untersuchungen:

  • Spirometrie mit einem geprüften CE-Geräte
  • Bestimmung der kapillaren Blutgase
  • Röntgenaufnahme Thorax, ggf. als Auftragsleistung
  • allergologische Diagnostik, ggf. als Auftragsleistung
  • Ganzkörper-Plethysmographie mit einem CE-geprüften Geräte im Rahmen der Behandlung von Erwachsenen
  •   jährliche Teilnahme an Asthma-spezifischen  Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualitätszirkeln (anerkannt oder zertifiziert durch KV, Ärztekammer oder Fachgesellschaften)

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung koordinierender Arzt 
Teilnahmeerklärung Facharzt
Ergänzungserklärung angestellter Arzt