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030 / 31 003-397
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QS-team-2@kvberlin.de
Diabetes mellitus Typ 1 - Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99961, 99963 Dokumentation
- SNR 99964 - 99970 Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms
- SNR 99971 Transitions-Komplex-Pädiatrie
- SNR 99972 Transitions-Komplex-Erwachsenen-Diabetologie
- SNR 99973 Betreuung bei intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie (ohne Zertifizierung DDG)
- SNR 99973A Betreuung bei intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie (Zertifizierung als Diabeteszentrum DDG)
- SNR 99973B Betreuung bei intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie (Zertifizierung als Diabetologikum DDG)
- SNR 99974 Betreuung bei gravierenden Spätkomplikationen
- SNR 99975 Betreuung Typ-1-Diabetikerinnen in der Schwangerschaft
- SNR 99976 Ersteinstellung einer Pumpentherapie
- SNR 99980 - 99989, 99991 - 99995 Patientenschulungen
Wer kann die Leistung beantragen?
- Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
Besonderer Hinweis: Der teilnehmende Vertragsarzt bzw. das MVZ muss die Teilnahme nicht nur im Hinblick auf die koordinierende Funktion, sondern auch bezüglich der besonderen Fachkenntnisse – persönlich oder von angestellten Ärzten – erklären. Teilnahmeberechtigt sind Vertragsärzte bzw. MVZ, die mindestens einen Diabetologen / eine Diabetologin in Vollzeit (38,5 Std.) oder mehrere Teilzeitkräfte in entsprechenden Teilzeiten (38,5 Std.) beschäftigen.
Fachliche Anforderungen für die haus- und fachärztliche Versorgung
- Facharzt für Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Arzt ohne Gebietsbezeichnung
und- Anerkennung als Diabetologe DDG
oder - Subspezialisierung Diabetologe
oder - Zusatzbezeichnung Diabetologe
oder
- Anerkennung als Diabetologe DDG
- Facharzt für Innere Medizin
und- Anerkennung als Diabetologe DDG
oder - Subspezialisierung Diabetologe
oder - Zusatzbezeichnung Diabetologe
oder - Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie bzw. Endokrinologie und Diabetologie
oder
- Anerkennung als Diabetologe DDG
- Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Arzt mit einer gleichwertigen Facharzt- bzw. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung einer Ärztekammer
und jeweils - Behandlung von jährlich mindestens 45 Patienten
- Schulung von ca. 20 Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1
- Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual
Für die Einleitung und Dauerbehandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie
- Erfüllung der o.g. fachlichen Voraussetzungen
- Behandlung von jährlich mindestens 10 Patienten mit Insulinpumpe (ambulant und/oder stationär)
Für die Behandlung von schwangeren Frauen mit Diabetes mellitus Typ 1
- Erfüllung der o.g. fachlichen Voraussetzungen
- Behandlung von durchschnittlich 5 Patientinnen in zwei Jahren (ambulant und/oder stationär)
- Zusammenarbeit mit einem geburtshilflichen Zentrum mit angeschlossener Neonatologie
Für die Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom
- Erfüllung der o.g. fachlichen Voraussetzungen
- ausreichende Erfahrung in der Behandlung mit diabetischem Fußsyndrom
- Fachliche Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und –berufen (z.B. Gefäßchirurgie, Chirurgie, Orthopädie, Mikrobiologie, Angiologie, Interventionelle Radiologe, Orthopädischer Schumacher, Orthopädietechniker, Podologie, stationäre Einrichtung mit Spezialisierung Diabetisches Fußsyndrom).
Fachliche Voraussetzungen für nicht-ärztliches Personal
- mindestens einen Diabetesberater DDG in Vollzeitanstellung (mind. 38,5 Std.) bzw. entsprechende Teilzeitstellen
- Das Beschäftigungsverhältnis (bzw. die Beschäftigungsverhältnisse) muss direkt mit dem oder den Inhaber(n) der diabetologischen Schwerpunktpraxis geschlossen sein.
- mindestens einmal jährliche Teilnahme des nicht-ärztlichen Fachpersonals an diabetes-spezifischen Fortbildungen
Fachliche Voraussetzungen zur Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit diabetischem Fußsyndroms
- geschultes medizinisches Assistenz-Personal insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung
Apparative Voraussetzungen
Hausärztliche und fachärztliche Versorgung
- Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes in der Vertragsarztpraxis
- Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- 24-Stunden-Blutdruckmessung (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
- qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
- EKG
- Belastungs-EKG (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
- Sonographie, Doppler- oder Duplexsonographie (jeweils in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
- Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie
(z.B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)
Weitere Anforderungen
- Überblick über die Zusammensetzung des Krankheitsgutes der Abteilung, in der die Anleitung stattfand.
- Beschreibung der durchgeführten Untersuchungen und angewandten Techniken
- Zahl der vom Antragsteller selbständig und unter Anleitung erbrachten Untersuchungen und diagnostischen Beurteilungen; Zahl der pathologischen Befunde Bitte beachten: Die Untersuchungszahl ist je Anwendungsbereich aufzuführen (keine Gesamtzahlen).
- Beurteilung der Befähigung des Antragstellers zur selbständigen Durchführung von Ultraschalluntersuchungen
Gemäß § 14 „Genehmigungsverfahren“ (6) darf die Genehmigung nur nach erfolgreicher Teilnahme an einem Kolloquium erfolgen, wenn die fachliche Befähigung nach § 5, § 6 oder § 7 erworben wird.
Voraussetzungen für die Durchführung von Schulungen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1
Die Schulungen von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sollen in einer qualifizierten Einrichtung stattfinden.
Fachliche Voraussetzungen für diabetologisch besonders qualifizierten Arzt
- Erfüllung der fachlichen Anforderungen für den diabetologisch besonders qualifizierten Arzt
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulung qualifiziert
- 24-Stunden-Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms
Fachliche Voraussetzungen für nicht-ärztliches Personal
- Erfüllung der o.g. fachlichen Anforderungen für nicht-ärztliches Personal
- Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung, die zur Durchführung der angebotenen Schulung qualifiziert
Räumliche Voraussetzungen
- erforderliche Ausstattung für Einzel- und Gruppenschulungen
- Unterrichtsmedien und Projektionsmöglichkeiten
Weitere Anforderungen
- Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms in einem Zeitraum von möglichst zwei Wochen, in Abhängigkeit von der individuellen Patientensituation höchstens innerhalb von vier Wochen
- Besprechung der individuellen Insulin-Dosisanpassung während des Schulungsprogramms zusammenhängend innerhalb von möglichst zwei Wochen
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung koordinierender Arzt (Diabetologe)
Ergänzungserklärung angestellter Arzt
Überschreitung der Zahl der Behandlungskontakte beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS), Meldung und Stellungnahme