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FAQs zu den Änderungen in den DMP Dokumentationen zum Diabetes mellitus und Koronare Herzkrankheit (KHK)
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Rundschreiben 02/2022: Auslaufen der Ausnahmeregelungen Schulungen / Dokumentationen (COVID-19-Pandemie)
Rundschreiben 04/2019: Schulungsmaterial zur Schulung Kardio-Fit
Kontakt
030 / 31 003-397
030 / 31 003-597
QS-team-2@kvberlin.de
DMP: Koronare Herzkrankheit (KHK)
Seit Oktober 2004 können Berliner Ärzt:innen und Patient:innen am DMP Koronare Herzkrankheit teilnehmen. Neben der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nach EBM werden zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel die Dokumentation oder Schulungsmaßnahmen außerhalb der Gesamtvergütung honoriert.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99180-99181 Dokumentation
- SNR 99182-99183, 99191-99192 Patientenschulungen
- SNR 99188, 99190 Betreuungspauschale
- SNR 99189 Betreuungspauschale (fachärztliche Versorgung)
Wer kann an dem Vertrag teilnehmen?
Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
Fachliche Anforderungen
Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
- Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 SGB V
und
- Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual
Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
- Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung "Kardiologie"
und
- Nachweis der Befähigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gegenüber der KV Berlin
oder
- Facharzt für Innere Medizin
und
- Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt „Kardiologie" innerhalb der letzten 5 Jahre
oder
- Nachweis über die regelmäßige Betreuung von mindestens 150 Patienten im Durchschnitt mit KHK pro Quartal im letzten Jahr vor Antragsstellung
und
- Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
- Möglichkeit zur Durchführung der Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- Möglichkeit zur Basisdiagnostik der KHK, mindestens
- EKG
- Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (Leitlinie Ergometrie)*
- laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann*
- für die Durchführung des Belastungs-EKG:
- entsprechendes Ergometrie-Gerät
- 12-Kanal-EKG
- EKG-Monitoring
- Defibrillator
- Notfallausrüstung zur Intubation (Ambubeutel, Laryngoskop, Endotrachealtubus, Führungsstab, Magill-Zange)
- Geräte zur Infusionstherapie (Infusionslösungen und -bestecke)
- Notfallmedikation
- Möglichkeit der Sauerstoffgabe per Nasensonde
- Liege
Die mit * gekennzeichneten Leistungen können als Auftragsleistung (außer Labor O III) vergeben werden, sofern der Antragsteller sicherstellt, dass die vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden.
Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
- 24-Stunden-/Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- qualitätsgesicherte EKG-Durchführung
- Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie
- Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung der Doppler-Echokardiographie mit Farbcodierung durch die KV
- laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann
- Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax
Weitere Anforderungen
Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
- ausgebildetes Personal für das sorgfältige Anlegen und eine qualitätsgesicherte EKG-Registrierung
- ständige Anwesenheit eines Arztes mit adäquaten EKG-Kenntnissen während der gesamten Untersuchung
- mindestens einmal im Jahr Teilnahme an KHK-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualitätszirkeln (anerkannt oder zertifiziert durch KV oder Ärztekammer)
Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
- mindestens zweimal im Jahr Teilnahme an KHK-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualitätszirkeln (anerkannt oder zertifiziert durch KV oder Ärztekammer)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung koordinierender Arzt
Teilnahmeerklärung Facharzt
Ergänzungserklärung angestellter Arzt