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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Kostenfreier Bezug der BVKJ-Vorsorgehefte bzw. der notwendigen Vorsorgebögen als Kopier-/Druckvorlage über:
bvkjservicegmbh@uminfo.de
Weitere Auskünfte über die BVKJ Service GmbH:
0221 / 6890929
Kontakt
030 / 31 003-689
QS-team-1@kvberlin.de
Früherkennungsuntersuchung Kinder- und Jugendmedizin (TK)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- GOP 81102 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U 10
- GOP 81120 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U 11
- GOP 81121 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2
Wer kann an diesen Verträgen teilnehmen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Wer muss die Leistung beantragen?
- Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Weiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
- und ab dem 01.01.2016 auch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen
U 10 / U 11
- Hausärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- Nachweis über die Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
oder
- Nachweis über die Teilnahme an dem „Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Kinderfrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin“ mit der BIG gesund sowie Abrechnung von Leistungen nach diesem Vertrag bis zum 31.03.2010
- Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
oder
- Fachärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin
J 2
- Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
oder
- Hausärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- jährlicher Nachweis über Fortbildungen (6 Punkte) auf dem Gebiet der Jugendmedizin
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Grundsätzlich muss die Einverständniserklärung zur Sachkostenpauschale zusammen mit der jeweiligen Teilnahmeerklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Einverständniserklärung Sachkostenpauschale U10/U11/J2
Teilnahmeerklärung U10/U11/J2 (nur FÄ für Kinder- und Jugendmedizin)
Teilnahmeerklärung U10/U11/J2 (für alle anderen o. g. Ärzte)