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Qualitätssicherung
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Merkblatt zum HZV-Vertrag mit der Knappschaft
Patienteninformation von Knappschaft und KBV: Der Hausarzt - Ihr Partner
Der Medikationscheck im Hausarztvertrag der Knappschaft
Kontakt
030 / 31 003-384
QS-team-2@kvberlin.de
Hausarztvertrag mit der Knappschaft
Der Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KVen und der KBV ist mit dem Ziel geschlossen worden, durch eine konsequente Wahrnehmung von zentralen Koordinations- und Steuerungsaufgaben durch die Hausärztin und den Hausarzt die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung weiter zu optimieren. Die Teilnahme ist für Vertragsärzte ebenso wie für Versicherte freiwillig.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 81110 Grundpauschale: 4 Euro für die Koordination der Versorgung des Patienten pro Quartal bei einem Arzt-Patienten-Kontakt für jeden eingeschriebenen Patienten
- SNR 81112 Medikationscheck ohne Konsil: 80 Euro für einen von der Knappschaft identifizierten Patienten entsprechend der Anlage 10
- SNR 81113 Medikationscheck mit Konsil: 160 Euro, sofern die Koordination der Arzneimitteltherapie in Abstimmung mit mind. einem an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer und/oder mit mind. einer stationären Einrichtung erfolgt und die Hausärztin/der Hausarzt für den gesamten Medikationscheck einen Zeitaufwand von mehr als 240 Minuten hat.
- SNR 81114 Beratungsgespräch für Pflegepersonen: 30 Euro für das Beratungsgespräch nach Anlage 11 für eingeschriebene Patienten, die als private Pflegepersonen Pflegebedürftige nach dem SGB XI betreuen.
Der Medikationscheck kann nur im Auftrag entsprechend dem in Anlage 10 beschriebenen Verfahren der Knappschaft erbracht werden.
Das Beratungsgespräch kann nur im Auftrag entsprechend dem in Anlage 11 beschriebenen Verfahren der KNAPPSCHAFT erbracht werden und ist in einem Zeitraum von vier Quartalen höchstens zweimal berechnungsfähig; danach muss eine erneute Evaluation der Situation durch die Pflegeberatung erfolgen.
Wer kann am Vertrag teilnehmen?
Bei Erfüllung der Qualitätsanforderungen des Vertrags nach § 14
- alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, wie z. B. Hausärzte oder Kinderärzte
- angestellte Ärztinnen/Ärzte und Ärztinnen/Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren tätig sind
Qualitätsanforderungen
- Jährliche fachliche Fortbildungen, bei denen mindestens eines der folgenden Themen Inhalt ist:
- patientenzentrierte Gesprächsführung
- psychosomatische Grundversorgung
- Palliativmedizin
- allgemeine Schmerztherapie
- Geriatrie
- Jährliche Teilnahme an Fortbildungen zur Arzneimitteltherapie. Die Inhalte umfassen insbesondere die Themen Polypharmazie und indikationsspezifische bzw. arzneimittelspezifische Besonderheiten neuer Therapien. Diese Fortbildungen können auch in Form eines Qualitätszirkels erfolgen.
- Behandlung der teilnehmenden Versicherten nach evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Praxis
- Führung eines einrichtungsinternen, auf die besonderen Bedingungen einer Hausarztpraxis zugeschnitten, indikatorengestützten und wissenschaftlich anerkannten Qualitätsmanagements
- Beteiligung an einem Disease-Management-Programm der Knappschaft
- Verwendung von zertifizierter Praxissoftware
- Einhaltung der in dem Vertrag vereinbarten Grundsätze zum Arzneimittelmanagement
Weitere Anforderungen
- Es muss eine E-Mail-Adresse nachgewiesen werden, um am elektronischen Mailing teilnehmen zu können. Über das elektronische Mailing stellt die Knappschaft den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten beispielsweise Arzneimittelinformationen zur Verfügung.
Teilnahme des Versicherten
- Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der Knappschaft.
Patientinnen und Patienten, die am Hausarztvertrag der Knappschaft teilnehmen möchten, füllen die Teilnahmeerklärung (Anlage 2) sowie die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Anlage 12) aus und geben diese in der Arztpraxis ab. Die Teilnahmeerklärung in dreifacher Ausfertigung kann von den teilnehmenden Ärzten über das Service Center der KV Berlin angefordert werden.
- Ausfertigung 1 wird vom Arzt postalisch an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, versendet. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein wurde mit der zentralen Erfassung der Teilnahmeerklärungen beauftragt.
- Ausfertigung 2 der Teilnahmeerklärung verbleibt als Beleg für den Arzt in der Arztpraxis.
- Ausfertigung 3 erhält der Patient.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung des Arztes