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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Weitere Informationen
Praxisinformation 10/2011: Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Praxisinformation 06/2011: Nachweis von Ringversuchszertifikaten nur noch elektronisch
Kontakt
030 / 31 003-429
QS-team-2@kvberlin.de
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
I. Laboruntersuchung des erweiterten Neugeborenen-Screenings
- 01724 EBM Erweiterte Neugeborenen-Screeninguntersuchung der Zielkrankheiten mittels Laboruntersuchungsverfahren, Tandemmassenspektrometrie bzw. quantitativer oder semi-quantitativer Polymerase Chain Reaction (PCR)
II. Laboruntersuchungen des Screenings auf Mukoviszidose
- 01725 EBM Immunologische Bestimmung des immunreaktiven Trypsins (IRT)
- 01726 EBM Immunologische Bestimmung Pankreatitis-assoziiertes Protein (PAP)
- 01727 EBM Gezielte molekulargenetische Untersuchung des Cystic Fibrosis Transmembran
Regulator-Gens (CFTR-Gens)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt der o.g. Fachrichtung
oder
- Nachweis über die Fachkunde „Laboruntersuchung“
oder
- Nachweis über die Zusatzweiterbildung „Fachgebundene Labordiagnostik“
und
- Nachweis über die persönliche Erbringung von 20.000 Tandemmassenspektrometrien und quantitativen oder semi-quantitativen PCR innerhalb der letzten 12 Monate vor Genehmigungserteilung
oder
- Nachweis über die regelmäßige Erbringung von Tandemmassenspektrometrien und quantitativen oder semi-quantitativen PCR über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Genehmigungserteilung
- ggf. Teilnahme an einem Fachkolloquium
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Ausstattung mit entsprechenden technischen Einrichtungen (Erfüllung mit der Akkreditierung für medizinische Laborleistungen durch die DAkkS GmbH)
Weitere Anforderungen
Anforderungen an die Labore
- Mindestzahl von 50.000 untersuchten Erstscreeningproben innerhalb eines Jahres
- Versendung der Filterpapierkarten an die Leistungserbringer, für die das Labor Laborleistungen nach der Kinder-Richtlinie erbringt
- Erstellung und vierteljährliche Aktualisierung eines Verzeichnisses der nächsterreichbaren Zentren mit pädiatrischen Stoffwechselspezialisten oder Endokrinologen sowie spezialisierten immunologischen Einrichtungen mit 24-stündiger Erreichbarkeit zur Information bei Verdacht auf das Vorliegen einer der Zielkrankheiten
- Vorhaltung aktueller Listen mit Mukoviszidose-spezialisierten Einrichtungen
- Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 4 Gendiagnostikgesetz
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistungen:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume