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Nichtärztliche Praxisassistenz: Hausärztliche Versorgung (ohne Kinderärzte)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 03060 EBM Zuschlag zur GOP 03040
  • 03061 EBM Zuschlag zur GOP 03060
  • 03062 EBM GOP einschließlich Wegekosten für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen
  • 03063 EBM GOP einschließlich Wegekosten für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für einen weiteren Patienten
  • 03064 EBM Zuschlag zur GOP 03062
  • 03065 EBM Zuschlag zur GOP 03063

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen für die nichtärztliche Praxisassistenz
Weitere Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung