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Rundschreiben 07/2019: Neue Rahmenvereinbarung Onkologie ab 1.7.2019
Kontakt
030 / 31 003-523 /-524
QS-team-2@kvberlin.de
Rahmenvereinbarung Onkologie in Berlin (AOK Nordost)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99220K: Biomarker-gesteuerte kurative Diagnostik und Therapie
- SNR 99220P: Biomarker-gesteuerte palliative Diagnostik und Therapie
Die Abrechnung der jeweiligen Symbolnummern ist einmalig pro teilnehmendem Versicherten und Erkrankungsfall möglich.
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie aus dem KV Bereich Berlin
Fachliche Anforderungen
- Vertragsarzt wie oben
und - Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 BMV) i.V.m. der Vereinbarung über die Teilnahmevoraussetzungen und die Vergütung für die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten in Berlin gem. § 3 Abs. 7 und § 9 der Anlage 7 BMV
Weitere Anforderungen
- Erfüllung der Aufgaben gemäß § 5 der Rahmenvereinbarung
- alle zwei Jahre Teilnahme an einer Pharmakotherapieberatung zur Arzneimitteltherapie durch Beratungsapothekerinnen der AOK (§ 5 Abs. 4)
- vollständige Dokumentation aller behandlungsrelevanten übermittelten Diagnosen (§ 9 Abs. 4)
- Einverständnis zur Übermittlung der teilnehmenden Ärzte an die AOK quartalsweise unter Angabe der E-Mail-Adresse (§ 7 Abs. 3)
- Weiterleitung der von dem Versicherten unterzeichnete Teilnahme- und Einwilligungserklärung im Original an die AOK Nordost (§ 6 Abs. 3)
- Einhaltung des Datenschutzes gem. § 12 der Rahmenvereinbarung
- Erfüllung der Verpflichtung nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (§ 15 Absätze 1 und 2)
- Einverständnis zur stichprobenartigen Überprüfung der Durchführung der in der Anlage 3 der Rahmenvereinbarung normierten Verpflichtung zur Biomarker-gesteuerten Diagnostik und Therapie der teilnehmenden Ärzte durch die Qualitätssicherungskommission „Onkologie“ der KV Berlin (Anlage 3 Abs. 2 und 3)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Arzt
Teilnahmeerklärung Versicherter