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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Rundschreiben 04/2021: Beitritt der BKK VBU ab 15.04.2021
Rundschreiben 02/2021: Neuer Onkologie-Vertrag mit der TK ab 1.2.2021
Kontakt
030 / 31 003-523 / -524
QS-team-2@kvberlin.de
Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- SNR 99222 Biomarkertestung / Rabattarzneimittel (Modul 2)
Wer kann die Leistung beantragen?
Modul 2: Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin bzw. Facharzt der o. g. Fachrichtung
und
- Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte)
Weitere Anforderungen
- Erfüllung der allgemeinen Verpflichtungen gemäß § 4 des Vertrages i. V. m. den Anlagen A2 und E2
- vollständige Dokumentation aller behandlungsrelevanten übermittelten Diagnosen (§ 4 Abs. 5 und § 8 Abs. 2)
- Einverständnis zur quartalsweisen Übermittlung der teilnehmenden Ärzt:innen nach Anlage C des Vertrages an die TK (§ 4 Abs. 3 und 4)
- Einhaltung des Datenschutzes gemäß § 9 des Vertrages
- Einverständnis zur stichprobenartigen Überprüfung der Einhaltung der in der Anlage A2 des Vertrages geregelten Vorgaben zur Biomarkertestung der teilnehmenden Ärzt:innen durch die Qualitätssicherungskommission „Onkologie“ der KV Berlin (Anlage A2 Abs. 3 und 4)
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Teilnahmeerklärung Arzt
Teilnahmeerklärung Versicherter