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Positronen-Emissions-Tomographie / mit Computertomographie (PET / PET-CT)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

PET des Körperstammes (einmal im Behandlungsfall)

  • 34700 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
  • 34701 EBM mit diagnostischer CT

PET von Teilen des Körperstammes (einmal im Behandlungsfall)

  • 34702 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
  • 34703 EBM mit diagnostischer CT

PET des Körperstammes (zweimal im Behandlungsfall, ab 01.04.2022)

  • 34704 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
  • 34705 EBM mit diagnostischer CT

PET von Teilen des Körperstammes (zweimal im Behandlungsfall, ab 01.04.2022)

  • 34706 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
  • 34707 EBM mit diagnostischer CT

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Organisatorische Voraussetzungen 
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung über eine bestehende Kooperation
Gewährleistungserklärung
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen