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Qualitätssicherung
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KBV-PraxisWissenSpezial: Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden
Positronen-Emissions-Tomographie / mit Computertomographie (PET / PET-CT)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
PET des Körperstammes (einmal im Behandlungsfall)
- 34700 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
- 34701 EBM mit diagnostischer CT
PET von Teilen des Körperstammes (einmal im Behandlungsfall)
- 34702 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
- 34703 EBM mit diagnostischer CT
PET des Körperstammes (zweimal im Behandlungsfall, ab 01.04.2022)
- 34704 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
- 34705 EBM mit diagnostischer CT
PET von Teilen des Körperstammes (zweimal im Behandlungsfall, ab 01.04.2022)
- 34706 EBM bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
- 34707 EBM mit diagnostischer CT
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie mit Berechtigung zur Durchführung der PET nach der maßgeblichen WBO
Fachliche Anforderungen
Fachliche Voraussetzungen gemäß § 3
- Urkunde über den Erwerb der Anerkennung zum Facharzt mit der o.g. Berechtigung
und - Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 1000 PET-Untersuchungen zu onkologischen Fragestellungen unter Anleitung* in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung
und - Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen in der Einordnung der PET-Befunde (mindestens 200 CT oder MRT) in den diagnostischen Kontext anderer bildgebender Verfahren, z. B. CT oder MRT
und - Abrechnungsgenehmigung der KV Berlin für die Erbringung von Leistungen der Computertomographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V
*Hinweis: Anforderungen an den anleitenden Arzt sowie Bedingungen für die Anerkennung ohne Anleitung siehe § 3 Abs. 1 Nr. 2
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Apparative Voraussetzungen gemäß § 4
- Einsatz eines dedizierten PET-Systems mit einer räumlichen Auflösung von weniger als 5,5 mm nach Angaben des Herstellers
- Möglichkeit der technischen Bildfusion mit CT (Leistungen der PET) bzw. eines kombinierten PET/CT-Gerätes (Leistungen der PET/CT)
- Möglichkeit zur semi-quantitativen Auswertung (SUV-Wert)
- geeignete Notfallausrüstung, bestehend aus mindestens: Frischluftbeatmungsgerät, Absaugvorrichtung, Sauerstoffversorgung, Rufanlage, Notfall-Arztkoffer
- Gewährleistungserklärung des Herstellers
Organisatorische Voraussetzungen
Organisatorische Voraussetzungen gemäß § 5
- Erfüllen der organisatorischen Voraussetzungen gemäß § 5 i.V.m. den zusätzlichen Voraussetzungen an die Qualitätssicherung bei den Indikationen gemäß § 1 Abs. 1
Weitere Anforderungen
- Vorliegen der zugelassenen Indikatoren gemäß § 1 Nrn. 1-12
- Die Durchführung der Leistungen gemäß o.g. GO-Nrn. hat nach Maßgabe der Strahlenschutzverordnung, der Richtlinie nach der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie des Medizinproduktegesetzes zu erfolgen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung über eine bestehende Kooperation
Gewährleistungserklärung
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen