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Weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • 04356 EBM Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Facharzt der o.g. Fachrichtung

und

  • Nachweis über eine sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Stunden gemäß dem Curriculum "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der BÄK

oder

  • Nachweis über eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten - auch im Rahmen der Weiterbildungszeit - in einem Sozialpädiatrischen Zentrum bzw. in einer interdisziplinären Frühförderstelle

Organisatorische Anforderungen an die Praxis

  • Vorhaltung von Kooperationen mit Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialpädiatrischem Zentrum, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung