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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Weitere Informationen
Praxisinformation 01/2015: Neue Gebührenordnungsposition 04356 zum 1. Januar 2015
Kontakt
030 / 31 003-595
QS-team-4@kvberlin.de
Weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:
- 04356 EBM Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen
- Facharzt der o.g. Fachrichtung
und
- Nachweis über eine sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Stunden gemäß dem Curriculum "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der BÄK
oder
- Nachweis über eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten - auch im Rahmen der Weiterbildungszeit - in einem Sozialpädiatrischen Zentrum bzw. in einer interdisziplinären Frühförderstelle
Weitere Anforderungen
Organisatorische Anforderungen an die Praxis
- Vorhaltung von Kooperationen mit Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialpädiatrischem Zentrum, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung