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Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • SNR 88895 Sozialpsychiatrische Versorgung bei Kindern und Jugendlichen

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und  -psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderheilkunde
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztin bzw. Facharzt einer der o. g. Fachrichtungen
    und
    Nachweis einer mindestens 2-jährigen Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie*

*gilt nicht für Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und  -psychotherapie

  • zwei eigene, abgeschlossene Arbeitsräume in der Praxis für die nichtärztlichen Mitarbeiter:innen

Verpflichtungserklärung zur Kooperation mit komplementären Berufen

  • Gewährleistung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen, pädagogischen sowie sozialen Diensten im Rahmen der Diagnostik und der Therapie
  • Mitarbeit im Praxisteam von mindestens einem Heilpädagogen und einem Sozialarbeiter bzw. einer entsprechenden Anzahl von Mitarbeitern mit jeweils vergleichbaren Qualifikationen
  • Nachweis über die Kooperation mit komplementären Berufen im Bedarfsfall (Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten)
  • Sicherstellung von zusätzlich neben der kontinuierlichen Absprache im Praxisteam, in regelmäßigen Abständen stattfindenden (mindestens jedoch einmal im Monat) patientenorientierten Fallbesprechungen unter Einbeziehung der o.g. komplementären Berufe
  • kontinuierliche Zusammenarbeit mit den übrigen an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte und – soweit erforderlich – Garantie deren konsiliarischer Beratung

Verpflichtungserklärung zur Beteiligung an der Evaluation

  • Beteiligung an der Evaluation und Zur-Verfügung-stellen der in pseudonymisierter Form geforderten Angaben zu den Patienten, zur Durchführung der Maßnahmen und zu den Ergebnissen der Behandlung

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung