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Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • SNR 88895 Sozialpsychiatrische Versorgung bei Kindern und Jugendlichen

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung