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Stereotaktische Radiochirurgie (SRS)

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) zur SRS sind dem Kapitel 25 (Strahlentherapie) EBM zugeordnet. 
Zusätzlich wurden die Leistungen in die Präambel Abschnitt 16.1 EBM aufgenommen, weshalb sie auch für Fachärzt:innen für Neurochirurgie berechnungsfähig sind. Die Genehmigungserteilung erfolgt über den Antrag zur Strahlentherapie.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 25322 EBM Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS)
  • 25323 EBM Zuschlag zur GOP 25322 für die SRS von mehr als einem Zielvolumen
  • 25348 EBM Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der GOP 25322

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen