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Qualitätssicherung
Stereotaktische Radiochirurgie (SRS)
Die Gebührenordnungspositionen (GOP) zur SRS sind dem Kapitel 25 (Strahlentherapie) EBM zugeordnet.
Zusätzlich wurden die Leistungen in die Präambel Abschnitt 16.1 EBM aufgenommen, weshalb sie auch für Fachärzt:innen für Neurochirurgie berechnungsfähig sind. Die Genehmigungserteilung erfolgt über den Antrag zur Strahlentherapie.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 25322 EBM Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS)
- 25323 EBM Zuschlag zur GOP 25322 für die SRS von mehr als einem Zielvolumen
- 25348 EBM Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der GOP 25322
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin/Facharzt für Strahlentherapie
oder
- Fachärztin/Facharzt für Neurochirurgie mit zusätzlichem Nachweis der fachlichen Befähigung in einem Kolloquium (§ 9 Absatz 3 QS-Vereinbarung)
und
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde nach § 47 StrlSchV
und
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Strahlenschutzfachkunde (falls der Fachkundenachweis länger als 5 Jahre zurückliegt)
Apparative Voraussetzungen
Anforderungen an die Bestrahlungsgeräte gemäß § 12 QS-Vereinbarung
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen