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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (TmHi) ist ein datengestütztes, zeitnahes Management, das grundsätzlich in Zusammenarbeit zwischen einer primär behandelnden Ärztin oder einem primär behandelnden Arzt (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) erfolgt. 

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen für das TMZ:

  • 13583 EBM  Anleitung und Aufklärung durch ein TMZ zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (zu Grundprinzipien des zur Anwendung kommenden Telemonitoring, zum Gebrauch der dabei eingesetzten Geräte und zu relevanten Aspekten des Selbstmanagements)
  • 13584 EBM Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat durch ein TMZ
  • 13585 EBM Zuschlag zur GOP 13584 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat durch ein TMZ
  • 13586 EBM Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte durch ein TMZ
  • 13587 EBM Zuschlag zur GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte durch ein TMZ

Hinweis: Primär behandelnde Ärzt:innen (PBA) benötigen für die Leistungen gemäß den GOP 03325, 03326, 04325, 04326, 13578 und 13579 keine Abrechnungsgenehmigung von der KV Berlin.


  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie

Sowie Ärzt:innen, die gemäß der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine entsprechende Bezeichnung nach dem alten Recht führen.
 

  • Erhalt bzw. Besitz der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß der QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle

oder

  • Zeugnisse bzw. Dokumente über die Erfüllung der fachlichen Anforderungen für die Erteilung der vg. Genehmigung mittels separatem Antragsverfahren

Für die Umsetzung des Telemonitorings sind zu verwenden:

  • kardiale implantierbare Aggregate (ICD, CRT-P, CRT-D)

oder

  • externe Messgeräte zur Erfassung des Körpergewichts, der elektrischen Herzaktion, des Blutdrucks und zur Übermittlung des allgemeinen Gesundheitszustands des Patienten bzw. der Patientin

und

  • Verpflichtungserklärung/Bestätigung durch den Hersteller über die Erfüllung der Anforderungen an die telemedizinische Funktionsanalyse von implantierbaren Defibrillatoren und CRT-Systemen, insbesondere an den Datenschutz und die Datensicherheit gemäß der Vereinbarung über telemedizinische Leistungen
  • Bestätigung durch den Hersteller über die Erfüllung der Anforderungen der verwendeten externen Messgeräte
  • Erfüllung und Umsetzung der Aufgaben des TMZ im Rahmen des TmHi (§ 4 Abs. 1 QS-V TmHi)
  • Erfüllung und Umsetzung der Aufgaben durch die/den PBA im Rahmen des TmHi (§ 4 Abs. 2 QS-V TmHi),
  • Erfüllung und Umsetzung des intensivierten Telemonitorings (§ 4 Abs. 3 QS-V TmHi)
  • Verpflichtung zur schriftlichen Dokumentation (§ 6 QS-V TmHi)
  • Erstellung einer Jahresstatistik (§ 7 QS-V TmHi)
  • Einverständniserklärung zur Überprüfung bezüglich der Erfüllung der technischen Anforderungen in der Einrichtung (§ 8 Abs. 6 QS-V TmHi)
     

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. 

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume