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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (TmHi) ist ein datengestütztes, zeitnahes Management, das grundsätzlich in Zusammenarbeit zwischen einer primär behandelnden Ärztin oder einem primär behandelnden Arzt (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ) erfolgt. 

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen für das TMZ:

  • 13583 EBM  Anleitung und Aufklärung durch ein TMZ zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (zu Grundprinzipien des zur Anwendung kommenden Telemonitoring, zum Gebrauch der dabei eingesetzten Geräte und zu relevanten Aspekten des Selbstmanagements)
  • 13584 EBM Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat durch ein TMZ
  • 13585 EBM Zuschlag zur GOP 13584 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat durch ein TMZ
  • 13586 EBM Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte durch ein TMZ
  • 13587 EBM Zuschlag zur GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte durch ein TMZ

Hinweis: Primär behandelnde Ärzt:innen (PBA) benötigen für die Leistungen gemäß den GOP 03325, 03326, 04325, 04326, 13578 und 13579 keine Abrechnungsgenehmigung von der KV Berlin.


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Technische Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. 

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume