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Verträge und Recht
Belegärztliche Tätigkeit
Ambulant ausgeführte vertragsärztliche Leistungen, die einem Vertragsarzt nach den Grundsätzen der Vergütung für stationäre Behandlung honoriert werden, wenn der Kranke unmittelbar im Anschluss an diese Leistungen in die stationäre Behandlung desselben Vertragsarztes genommen wird.
Änderungsvereinbarung
gültig vom: 01.01.2009
Änderungsvereinbarung vom 01.01.2009 zu den Vereinbarungen über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit vom 01.01.2006