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Bundeswehr

Der Vertrag zwischen der KV Berlin und der Bundesrepublik Deutschland regelt die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr, Untersuchungen zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztlichen Untersuchungen. Eine zusätzlich geschlossene Vereinbarung regelt die Vergütung.