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Verträge und Recht
Bundeswehr
Der Vertrag zwischen der KV Berlin und der Bundesrepublik Deutschland regelt die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr, Untersuchungen zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztlichen Untersuchungen. Eine zusätzlich geschlossene Vereinbarung regelt die Vergütung.
Vertrag
gültig vom: 01.01.1996
Protokollnotizen zu § 7 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags
Vereinbarung
gültig vom: 01.01.2019
Vereinbarung vom 14.02.2019 über die Zahlung der Gesamtvergütung von Abschlagszahlungen im Rahmen des oben genannten Vertrags
Anlagen
Anlage 4: Verfahren zur Durchführung von Psychotherapie
Anlage 5: Ärztliche Versorgung