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Honorarverträge

Der Honorarvertrag wird jährlich zwischen der KV Berlin und den für den KV-Bezirk Berlin zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich geschlossen. Darin wird die Gesamtvergütung geregelt, die als Honorar an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen und Einrichtungen in dem entsprechenden Jahr ausgezahlt wird.